Benötigte Unterlagen
Für ihre Tauglichkeitsuntersuchung benötigen sie:
- Ausweis mit 2 amtlichen Bildern
Personalausweis (oder Reisepass) und Führerschein
- Bisheriges Medical und Pilotenlizenz im Falle der Lizenzverlängerung
Gültikgeit
Klasse 2
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60 Monate bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
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24 Monate bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres:
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12 Monate bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
LAPL
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60 Monate bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,
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24 Monate bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeit der Tauglichkeitszeugnisse:
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60 Mon. bis zum 40.Lj (Ausstellung vor dem 40. Lj, Gültigkeit max. bis zum 42.Lj)
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24 Mon. bis zum 50.Lj (Ausstellung vor dem 50. Lj, Gültigkeit max. bis zum 51.Lj)
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12 Mon. ab 50. Lj.
12 Kanal Ruhe EKG:
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Bei der Erstuntersuchung
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danach bei der ersten Untersuchung nach 40.Lj
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alle 2 Jahre nach 50.Lj
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bei klinischer Indikation
Erweiterte kardiovaskuläre Untersuchung/Beurteilung:
Bei klinischer Indikation
Urinanalyse:
Bei jeder Tauglichkeitsuntersuchung
Audiometrie:
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Reintonaudiometrie nur bei der Erstuntersuchung
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Reintonaudiometrie bei zusätzlicher IFR Berechtigung
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bei der Erstuntersuchung,
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danach bis zum 40. Lj. alle 5 Jahre.
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danach alle 2 Jahre
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Umfassende Untersuchung der Augen:
Bei klinischer Indikation
Routineuntersuchung der Augen:
Bei der Erst‐ und jeder Verlängerungs‐ und Erneuerungsuntersuchung
Lungenfunktionsuntersuchung:
Bei klinischer Indikation
Tauglichkeitsuntersuchungen für LAPL
Gültigkeit der Tauglichkeitszeugnisse:
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60 Mon. bis zum 40.Lj (Ausstellung vor dem 40.Lj, max Gültigkeit bis zum 42.Lj)
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24 Mon. ab dem 40. Lj.
12 Kanal Ruhe EKG:
Bewerber um Tauglichkeitszeugnisse für LAPL sind gemäß der bewährten flugmedizinischen Praxis zu beurteilen. Die vollständige Krankengeschichte des Bewerbers ist besonders zu berücksichtigen.
Erweiterte kardiovaskuläre Untersuchung/Beurteilung:
Bei klinischer Indikation
Urinanalyse:
Bei Erst‐ und jeder Tauglichkeitsuntersuchung, wenn die vollständige Krankengeschichte nicht vorliegt sonst bei jeder Untersuchung über
dem 50. Lj.
Grundsätzlich:
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Die Erstbeurteilung, alle anschließenden Folgebeurteilungen nach Vollendung des 50. Lebensjahres sowie Beurteilungen, bei denen die Krankengeschichte des Bewerbers dem Sachverständigen nicht vorliegt, umfassen zumindest
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(1) eine klinische Untersuchung;
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(2) eine Messung des Blutdrucks;
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(3) eine Urinanalyse;
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(4) einen Sehtest;
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(5) einen Hörtest.
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Nach der Erstbeurteilung müssen anschließende Folgebeurteilungen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres Folgendes umfassen:
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(1) eine Beurteilung der Krankengeschichte des LAPL-Inhabers und
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(2) die oben genannten Untersuchungen, soweit sie...von dem
flugmedizinischen Sachverständigen...nach bewährter
flugmedizinischer Praxis für notwendig erachtet werden.
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